AGB.

Allgemeine Mietbedingungen der Mediaheld GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Bedingungen 

1.1.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend “Besteller”) gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Bedingungen in der aktuell gültigen Fassung für Lieferungen und Leistungen („Bedingungen“) sowohl für den gegenwärtigen Vertrag als auch als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Mietverträge mit unseren Bestsellern. Sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstiger Nebenleistungen (nachfolgend „Lieferungen“) erfolgen auf Basis dieser Bedingungen.

1.2.

Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende andere Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen oder wenn wir Lieferungen vorbehaltlos ausgeführt haben.

2. Vertragsschluss 

2.1.

Unsere Vertragsangebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Lieferung verbindlich.

2.2. 

Der Bestellvorgang besteht zunächst aus einer Mietanfrage, die uns der Besteller entweder telefonisch, per Fax, per E-Mail oder durch Ausfüllen des Formulars in unserem Online-Shop zukommen lässt. Nach Aufnahme der Kontaktdaten wird der Besteller kontaktiert und ihm eine Geräte- und Zubehörauswahl präsentiert. Anschließend bestimmt er die zu mietenden Geräte und bei Bedarf Zubehör sowie die Versandart. Nach erfolgter Prüfung der Anfrage wird an den Besteller eine Liste auf elektronischem Weg zugesendet, in der alle Mietobjekte und der jeweilige Mietzins für den entsprechenden Zeitraum aufgeführt sind. Es erfolgt anschließend eine Bestätigung durch den Besteller an uns, sofern er sich ausdrücklich mit den Mietbedinungen einverstanden erklärt. Dadurch kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen den Parteien zustande. Der schriftliche Vertragsinhalt wird auf Grundlage der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen von uns in unserem internen IT-Infrastruktur gespeichert.

2.3. 

Nach Abgabe der Bestellung bzw. vor Beginn der Anfragebearbeitung erklärt sich der Besteller auf Grundlage der vorliegenden Bedingungen ausdrücklich mit einer Bonitätsprüfung einverstanden, die wir bei einem Kreditinstitut oder einer sonstigen entsprechenden Auskunftsdatei veranlassen werden. Falls die Bonitätsprüfung negativ ausfallen sollte, so sind wir berechtigt vor Übergabe der Mietsache an den Besteller von diesem die Stellung einer Mietkaution zu verlangen. Entsprechendes gilt für etwaige eigene negative Erfahrungen aus einer vorangegangenen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts zum Bestellungszeitpunkt und wird vor Beginn der Miete auf unserem Konto, per PayPal oder Bareinlage hinterlegt.

2.4. 

Sind zum Bestellungszeitpunkt keine Exemplare der vom Besteller jeweils angefragten Mietobjekte verfügbar, so wird er unverzüglich über diesen Umstand durch Kennzeichnung in einer E-Mail oder telefonisch von uns Kenntnis gesetzt. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit der/des jeweiligen Mietobjekts wird eine Annahmeerklärung unserseits nicht stattfinden. Somit entsteht in solchen Fällen kein wirksamer Mietvertrag.

2.5. 

Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit des Produkts wird dies dem Besteller ebenfalls unverzüglich mitgeteilt und per E-Mail oder telefonisch gesondert gekennzeichnet. Bei Eintreten des o.g. Falls hat der Besteller die Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten, falls die Lieferverzögerung mehr als zwei Wochen beträgt. Selbiges gilt für uns unter Ausschluss unserer Haftung. Bereits geleistete Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen des Bestellers erstatten wir unverzüglich zurück.

2.6.

Ein Vertragsangebot des Bestellers können wir zum uns nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zwei Wochen nach seiner Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen unwiderruflich. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Geht unsere Auftragsbestätigung verspätet beim Besteller ein, wird uns dieser unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. 

2.7. 

Weicht ein Bestätigungsschreiben des Bestellers von unserer Auftragsbestätigung ab oder erweitert oder beschränkt es diese, wird der Besteller die Änderungen als solche besonders hervorheben. 

2.8.

Schriftwechsel ist mit unserer zuständigen Abteilung zu führen. Jede Änderung unserer Auftragsbestätigung bedarf zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung unserer zuständigen Abteilung. 

3. Mietpreise, -Zeitraum und Zahlungsbedingungen 

3.1. 

Die Preise verstehen sich netto, exklusive Verpackung, Fracht, Auslösung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 

3.2.

Der vom Besteller beauftragte Mietzeitraum wird von uns mit dem ersten Miettag insgesamt und im Voraus auf elektronischem Wege in Rechnung gestellt. Diesem Zustellungsweg kann der Besteller jederzeit widersprechen. Die Rechnungen werden per Post in Papierform unter Übernahme aller Mehraufwendungskosten durch den Besteller an die jeweilige Rechnungsadresse versendet. Nach Eingang des Rechnungsbetrags auf unser Konto beginnt der Mietzeitraum am ersten im Vorfeld vereinbarten Tag entweder ab dem Zeitpunkt der persönlichen Übergabe der Mietobjekte an den Besteller oder mit Zustellung der Sendung am von ihm gewählten Ort und endet am Tag der persönlichen Rückgabe bzw. nach Eintreffen der Rücksendung bei uns. 

3.3.

Der Besteller hat beim Rückversand eine Methode zu wählen, die das Eintreffen der Mietobjekte spätestens am Folgetag des letzten Miettages bei uns sicherstellt und den Neuwert aller in der Sendung enthaltenen Mietobjekte gegen sämtliche Untergangsarten versichert. Ferner hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass die Mietobjekte, d.h. alle Geräte inkl. Originalverpackungen und sämtliches Zubehör ordnungsgemäß verpackt zum Rückversand abgegeben werden. Für verspätete Rücksendung bzw. Zustellung haftet der Besteller. Als Nachweis gilt der Lieferbeleg des Lieferanten. Wenn innerhalb einer Woche kein Lieferbeleg des Bestellers vorgelegt wird, so gilt als letzter Miettag derjenige, an dem die Geräte bei uns eingegangen sind. Alle Tage werden vollständig als Miettag berechnet.

3.4.

Die Verlängerung der beauftragten Mietzeit erfordert im Übrigen unsere schriftliche Zustimmung. Eine Verlängerungsanfrage ist spätestens drei Tage vor Ablauf des Mietzeitraums schriftlich an uns zu richten. Nach bestätigter Verlängerung der Mietzeit durch uns kommt ein neuer Mietvertrag zustande. 

3.5.

Als Zahlungsmöglichkeiten für unsere Leistungen kann der Besteller zwischen Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder PayPal bzw. Barzahlung bei Abholung wählen. 

3.6. 

Unser Zahlungsanspruch wird netto (ohne Abzug) sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern sich nicht aus unserer Auftragsbestätigung etwas Anderes ergibt. Bankgebühren und Spesen im Rahmen der Mietzinsbegleichung gehen zu Lasten des Bestellers. Nach Eingang des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten bzw. Barzahlung, wird die bestellte Ware an den Besteller versendet bzw. vor Ort übergeben. Selbiges gilt für Zusatzleistungen. 

3.7. 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, d.h. 5% p.a. über den jeweils gültigen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank fällig. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Mieter eine geringere Belastung nachweist. 

3.8.

Bei Zahlungsverzug mit Forderungen aus einem mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrag sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungsforderungen aus diesem Vertrag fällig zu stellen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen. Dies gilt auch bei einer Gefährdung unserer Forderungen, durch eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers. Ferner sind wir in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen.

3.9.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder es sich bei diesen Ansprüchen um Mängelhaftungsansprüche handelt. Gleiches gilt für Leistungsverweigerungsrechte des Bestellers.

4. Lieferungen und Liefertermine 

4.1.

Die Lieferung erfolgt grds. „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.

4.2.

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine setzen die Klärung aller technischen Fragen, das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen und Unterlagen sowie die Einhaltung der bis dahin obliegenden Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4.3. 

Im Fall einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch unsere Geräte- und Zubehörlieferanten sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen oder anderweitig in diesen Bedingungen geregelten Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Rücktrittsrechte des Bestellers nach Maßgabe von Ziffer 5 und 12.

4.4.

Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller als eingehalten, auch wenn die Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können.

4.5.

Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen zumutbar sind. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.

4.6.

Versandfertig gemeldete Mietgegenstände müssen unverzüglich abtransportiert werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Der Besteller darf den Versand oder die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

4.7.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, den hieraus entstandenen Schaden einschließlich sämtlicher Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

5. Leistungsverzögerung 

5.1. 

Im Falle der Verzögerung von Lieferungen oder sonstiger Leistungen richtet sich unsere Haftung unter den nachfolgenden Bedingungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verzögerungsschaden des Bestellers ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5 % des Netto Auftragswertes, insgesamt maximal 5 % des Netto Auftragswertes begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

5.2.

Der Besteller kann wegen Verzögerung der Lieferungen oder sonstiger Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferungen oder sonstiger Leistungen zu vertreten haben. 

5.3. 

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. 

5.4. 

Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

5.5. 

Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als verzögerte Lieferung oder Leistung. 

5.6. 

Der Besteller hat auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder weiter auf Lieferung besteht. 

6. Gefahrenübergang 

6.1. 

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, auf den Besteller über, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Eine Versicherung der Mietobjekte gegen die üblichen Transportrisiken ist Bestandteil der Lieferkosten und kann nicht abbedungen werden. 

Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 

7. Sachmängel 

7.1. 

Im Fall eines Sachmangels ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung, soweit der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet sonstiger Rechte den Mietzins mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die durch unsere Mietgeräte beim Besteller verursacht werden schließen wir grundsätzlich aus, es sei denn, der Besteller kann uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. 

7.2. 

Der Besteller ist zu einer sorgfältigen Untersuchung der Lieferungen hinsichtlich Vollständigkeit und Betriebsfähigkeit nach der Ablieferung verpflichtet, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Etwaige offensichtliche Sachmängel sind uns gegenüber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Stunden nach Abholung oder Zugang der Sendung schriftlich an die E-mail Adresse service@mediaheld.com oder an die Faxnummer: +49 (30) 56 00 72 08 zu rügen. Selbiges gilt für versteckte Mängel der Geräte ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mängel zu Tage treten. Spätere Beschwerden oder Geltendmachung von Mietminderung sind ausgeschlossen. 

7.3.

Der Nacherfüllungsort entspricht dem Erfüllungsort für die jeweilige Lieferung. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.4.

Der Besteller hat auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen eines Sachmangels vom Vertrag zurücktritt oder weiter auf Lieferung besteht.

7.5.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gemäß
§ 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

7.6.

Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche auf Grund eines Sachmangels gilt im Übrigen die Ziffer 9. Weitergehende oder andere als die dort geltenden Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

8. Schutzrechte und Rechtsmängel 

8.1.

Sofern nicht anders vereinbart, sind wir nur verpflichtet, die Lieferungen lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller innerhalb der in Ziffer 11 bestimmten Frist wie folgt:
Wir werden nach unserer Wahl ein Nutzungsrecht erwirken oder die betroffenen Lieferungen so ändern oder austauschen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Schlägt dies fehl, stehen dem Besteller – unbeschadet sonstiger Rechte – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

8.2.

Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz richtet sich nach Ziffer 9.

8.3.

Vorstehend genannte Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung etwaiger Rechte nicht anerkennt oder unsere Abwehrmöglichkeiten in sonstiger Weise erheblich beeinträchtigt. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

8.4.

Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers entstanden ist. In einem solchen Fall wird uns der Besteller von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Schutzrechtsverletzung, die uns gegenüber geltend gemacht werden, freistellen.

8.5.

Im Übrigen gelten für Schutzrechtsverletzungen die Bestimmungen der Ziffer 7 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen für Sachmängel gemäß Ziffer 7 entsprechend.

9. Schadensersatz und Aufwendungsersatz 

9.1.

Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie unerlaubter Handlung – nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand oder Produktionsausfall.

9.2.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, b) Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetz sowie c) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

9.3.

Die Regelung in Ziffer 5 im Fall von Verzögerungsschäden bleibt von dieser Ziffer 9 unberührt.

9.4.

Soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, ist unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch im Fall grober Fahrlässigkeit durch unsere Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme unserer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter. 

9.5. 

Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche als in dieser Ziffer 9 vorgesehen, sind unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage ausgeschlossen. 

9.6. 

Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

9.7 

Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 9 begrenzt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

10. Haftung des Bestellers 

10.1. 

Dem Besteller obliegt es, neben der vertragsgemäßen Rückgabe selbstständig eine Versicherung der Geräte gegen Beschädigung vorzunehmen. Eine Versicherung der Geräte durch uns ist nicht Vertragsbestandteil. 

10.2. 

Der Besteller bzw. seine Erfüllungsgehilfen haften uns gegenüber für folgende Ereignisse: 

– bei Beschädigungen der Mietobjekte durch Ersatz der Wiederinstandsetzungskosten. 

– bei Rückgabe der Mietgeräte in sichtbar verschmutztem Zustand gleich welcher Art mit dem Reinigungsaufwand.

– bei Beschädigung oder Entfernung der äußeren Eigentümerkennzeichnung der Mietobjekte mit 15 Euro zzgl. MwSt. 

– bei Untergang, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung sowohl der Mietgeräte als auch des Zubehörs gem. Auftragsbestätigung mit dem Wiederbeschaffungswert. Selbiges gilt für solche Ereignisse auf dem Transportweg des Bestellers im Rahmen der persönlichen Rückgabe.

– bei Schäden an den Mietgeräten, die aus dem Einsatz selbst geschriebener, illegaler bzw. nicht registrierter Software, Quellcodes, Schriften, Shareware oder Freeware unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind mit dem Wiederbeschaffungswert. Dem Besteller und seinen Erfüllungsgehilfen ist ferner das Installieren und die Benutzung solcher Programme auf unseren Mietgeräten nicht gestattet. 

– sämtliche Passwörter, die vom Besteller oder seinen Erfüllungsgehilfen auf den Mietgeräten während der Mietzeit eingerichtet wurden und vor Rückgabe/Rücksendung nicht entfernt wurden, sodass dies die Benutzung bzw. eine erneute Vermietung nicht ermöglicht, mit Ersatz des entgangenen Gewinns. Sollten das/die Passwort/Passwörter nicht mehr entfernbar und das/die Gerät/e zur erneuten Vermietung untauglich sein, so wird der Wiederbeschaffungswert zur Schadenersatzberechnung angesetzt. 

– den Zeitraum der Wiederbeschaffung bzw. der Schadensregelung aus den vorigen Punkten der Ziffer 13. In diesem Fall sind wir berechtigt, für Umsatzausfälle und entstehende Kosten vom Mieter Schadensersatz bzw. Ersatz des entgangenen Gewinns geltend zu machen. 

10.3. 

Dem Besteller ist weder die Untervermietung noch die Abtretung von Rechten gleich welcher Art aus diesem Vertrag untersagt. Der Besteller verpflichtet sich zudem, jeder Dritten, der durch Beschlagnahme, Pfändung oder sonstige Rechte an dem jeweiligen Mietobjekt beansprucht, unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums der Mediaheld GmbH mitzuteilen. Anschließend setzt uns der Besteller unverzüglich über ein solches Ereignis in Kenntnis.

11. Rücktritt 

11.1. 

Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht und ein Widerrufsrecht auf Grund der gesetzlichen Bestimmung bei Mietverträgen besteht nicht. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers können wir wahlweise auf Vertragserfüllung bestehen oder ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Nettomietpreises,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Nettomietpreises,
bis 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Nettomietpreises,
bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des Nettomietpreises.

12. Verjährung 

12.1. 

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels (Schadensersatz statt oder neben der Leistung, Aufwendungsersatzansprüche, Minderung, Rücktritt oder Nacherfüllung) beträgt ein (1) Jahr. 

12.2. 

Abweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist 

a) in Bezug auf sämtliche Ansprüche und Rechte des Bestellers im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der Sache berechtigen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und -sachen), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) oder einem arglistigen Verschweigen des Mangels durch uns 

sowie im Fall von Schadensersatzansprüchen zusätzlich 

b) bei einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen. 

Die in Ziffer 11.1 genannte Regelung über die Verjährungsfrist gilt für sämtlichen Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels gleich aus welchem Rechtsgrund und damit insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Rückgewähransprüche im Fall einer vom Besteller erklärten Minderung oder eines Rücktritts. 

12.3 

Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen eines Mangels sowie für Rückgewähransprüche im Fall einer vom Besteller erklärten Minderung oder eines Rücktritts. 

12.4. 

Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklich erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachlieferung oder Nachbesserung keine neue Verjährung. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Ablaufhemmung bleiben unberührt. Im Fall der § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und -sachen) bleiben auch die gesetzlichen Bestimmungen zu Neubeginn und Unterbrechung der Verjährungsfrist unberührt. 

12.5. 

Für sonstige Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht auf Mängel des Vertragsgegenstandes zurückzuführen sind, wird die regelmäßige Verjährungsfrist auf 2 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. 

13. Höhere Gewalt 

13.1. 

Ist die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt beeinträchtigt, insbesondere wegen Krieg, kriegsähnlicher Zustände, Naturkatastrophen, Unfälle, Arbeitskämpfe, behördlicher oder politischer Willkürakte, so verlängern sich die zur Durchführung der Lieferungen vorgesehen Fristen und Termine entsprechend. Der Besteller verpflichtet sich, mit uns über eine entsprechende Anpassung des Vertrages hinsichtlich der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere Vertragspreis) zu verhandeln. 

13.2. 

Soweit eine Vertragsanpassung infolge höherer Gewalt wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. 

Gesetzlich bestehende Kündigungsrechte bleiben von diesen Bedingungen unberührt. 

14. Vertraulichkeit 

14.1. 

Beide Parteien sind verpflichtet, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und sämtliches Know-how, das nicht allgemein bekannt ist („Informationen“), gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu 

verpflichten. 

14.2. 

Von der Verpflichtung in Ziffer 13.1 ausgenommen sind Informationen, die (a) dem jeweiligen Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. 

15. Allgemeine Vertragsbestimmungen 

15.1. 

Leistungs- und Erfüllungsort für Zahlungspflichten ist Berlin. 

15.2. 

Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Unterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen per Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen. 

16. Gerichtsstand 

16.1. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

17. Geltendes Recht 

17.1. 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). 

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